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Die Geschichte der Stadtbrauerei

Der früheren Aufteilung Deutschlands in viele Kleinstaaten ist es zu verdanken, dass Deutschland heute zu den führenden Biernationen zählt. Die unzähligen Zollschranken schützten bis zur Gründung des deutschen Bundes auch die kleinsten Brauereien. Außerdem verfügten die Bierzünfte in vielen Städten einen Bierzwang, nachdem nur das Bier der nächstgelegenen Brauerei getrunken werden durfte. Erst um 1800 wurden die Brauereien in den freien Wettbewerb entlassen.

Die Vergabe der Brau- und Schankgerechtigkeit war im Mittelalter vornehmliches Privileg der Landesherrschaft. Daneben konnten auch Städte, Klöster und ähnliche wirtschaftliche Einheiten von diesem Recht Gebrauch machen. Folgerichtig entstammt auch die älteste Nachricht über das Arnstädter Bier einer Probstei-Rechnung aus dem Jungfrauen-Benediktinerkloster an der Liebfrauenkirche.

Dem Braugewerbe war in Arnstadt damit ein langsamer, aber beständiger Aufschwung beschieden. Immerhin machte im Jahre 1456 der Gewinn aus 30 gebrauten Bieren fast ein Viertel der städtischen Gesamteinnahmen aus. Nachweisbar trank man im Zeitraum zwischen 1430 und 1540 mehr fremde Biere, wobei man dem Naumburger den Vorzug gab. Die Einnahmen aus fremden Bieren machten in jedem Fall einen beträchtlichen Teil des Städtischen Haushalts aus.

Die Biersteuer, oft Unsteuer genannt, war eine Hauptsteuer jener Epoche, weshalb es keineswegs verwundert, dass hierüber ständig gefeilscht und gestritten wurde. Sogenannte Bierkriege standen auf der Tagesordnung.

Historische Zeittafel zum Arnstädter Bier und der heutigen Stadtbrauerei

1404

Älteste Nachricht über das Arnstädter Bier einer Probstei-Rechnung aus dem Jungfrauen-Benediktinerkloster an der Liebfrauenkirche, datiert vom 14. August 1404. Unter der Bezeichnung „Ausgabe für den Keller“ (Seite 47/48 der Rechnung) erfahren wir, dass der Probst am „Donnerstag nach Laurencii (14. August) verbrauen ließ (misit braxare) 32 Metzen Malz (1 Metze entspricht ca. 7 Litern) 20 Metzen Hopfen und er erhielt davon 8 Fuder Convent (Cofent) und 5 Fuder Frischbier (1 Fuder = 12 Eimer, 1 Eimer = ca.72 Liter). Ein anderes mal waren es 10 Fuder Cofent und sechs Fuder Knechtebier.

1426

Die älteste im Arnstädter Archiv verwahrte Rechnung der Stadt nennt unter Einnahmen an „pfangeilt“ namentlich 11 Personen. Diese 11 Bürger hatten Bier gebraut, wofür an die Stadt ein „Pfannengeld“ zu entrichten war.

1427

Der Wein- oder Bierrufer zählte in der Vergangenheit zu den bekannten Persönlichkeiten in der Stadt. In einer für die Stadtgeschichtsforschung bedeutsamen Liste über in Arnstadt eingenommenes „Ketzergeld“ für Feldzüge gegen die Hussiten, erscheint ein Bürger namens Tile mit der Bezeichnung „der rüfer“.

1434

Offenkundig müssen nun Kapitel der deutschen Biergeschichte neu geschrieben werden. Im Historischen Archiv Weißensee wurde das Stadtbuch von Weißensee/Thüringen aus dem Jahr 1434 gefunden. Es enthält die „Statuta thaberna“ die Schankordnung. Dies sind Wirtshausgesetze und Gesetze über das Brauen von Bier. Im Artikel 12 wird ein Reinheitsgebot für Bier vorgeschrieben. Danach dürfen die Weißenseer ihr Bier nur aus Hopfen, Malz und Wasser brauen. Dieses erste deutsche Reinheitsgebot war auch Anlass für den Thüringisch-Bayrischen Bierstreit.

1438

Die Stadt erwarb ein eigenes Brauhaus, welches mit Sicherheit auf dem Grundstück Obere Weiße 8 gelegen hat. Dem Braugewerbe war in Arnstadt damit ein langsamer, aber beständiger Aufschwung beschieden.

1456

Der Gewinn aus 30 gebrauten Bieren fast ein Viertel der städtischen Gesamteinnahmen aus. Nachweisbar trank man im Zeitraum zwischen 1430 und 1540 mehr fremde Biere, wobei man dem Naumburger den Vorzug gab. Die Einnahmen aus fremden Bieren machten in jedem Fall einen beträchtlichen Teil des Städtischen Haushalts aus.

1460

Es wird von einem neuen Brauhause geschrieben („in den newen bruwehuse gebruwet“).

1466

Unter der Bezeichnung „Bebuwe im bruwehuß“ wurden alle Ausgaben aufgeführt, die notwendig waren, um das Brauhaus betriebsfähig zu erhalten.

1468

Laut Stadtrechnung erhielt der Bierrufer nach einer Kostenzusammenstellung für ein Gebräude Bier 7 Groschen und wird hier ebenfalls einfach als „rufer“ bezeichnet. Mit der Einführung des Reihenschenkens gehörte es zu seiner Aufgabe, das Bierzeichen, eine an einer langen Stange angebrachte Holz- oder Blechfahne, am durch das Los bestimmten Brauhof aufzustecken. Auf der Fahne war meist das Hauszeichen des betreffenden Brauhofes (z.B. Zum Großen Christoph, Zum Osterlamm, Zum Einhorn, Zum Palmbaum usw.) abgebildet. Ehe er jeden Mittwoch, Sonnabend und Sonntag mit lautem Rufen an den öffentlichen Brunnen und anderen markanten Stellen in der Stadt kund tat, dass ein neues Bier aufgetan sei, musste er dem Stadtrat ein Probefässchen überreichen. Sein Verdienst war nicht gerade reichlich. Meist erhielt er für ein ausgerufenes Bier 6 Groschen, eine Mahlzeit und dazu täglich eine Kanne frisch vom Fass, „solange das Bier auf dem zapfen ging“. Dazu kam noch eine Summe an „Kleingeld“.

1516, 23.April

Herzog Wilhelm IV in Bayern erlässt ein noch heute anerkanntes Reinheitsgebot. Das in der Bayerischen Staatsbibliothek München hinterlegte Dokument zählte bis vor kurzem als das älteste Gebot. Die entscheidende Stelle lautet: „Wir woellen auch sonderlichen / das an allenthalben in unsern Stetten / Märckten und auff den Lande / zu keinem Pier / merer stück / denn allain Gersten / Hopffen und Wasser / genommen und gepraut solle werden“.

1543

Brauherr konnte nur derjenige werden, welcher in einem Brauhofe „mit feur und rauch“ saß und davon mindestens 6 Marken (eine Marke entsprach, zeitlich verschieden, 2 guten Groschen) an Geschoss (der Grundsteuer) zu geben hatte. Dazu kam der Besitz von Ländereien, die mindestens einem Geschosswert von 20 Marken entsprechen mussten. Nur so war es möglich, den größten Teil des zum Brauen benötigten Getreides selbst anzubauen. Auf den vorgeschriebenen Umfang der Ländereien achtete man strengstens. Fehlten einmal zwei oder drei Geschossmarken am Gesamtwert 20, wurde der Antrag zum Brauen zurückgewiesen. Außerdem hatte jeder Brauherr vier Pferde im Stall zu halten und ein Zimmer mit 2 guten Betten aufzuweisen, um auch vornehme Herren beherbergen zu können. Als weitere Bedingung für das Bierbrauen galt das Vorhandensein eines geräumigen Kellers im Brauhof, in welchem ein großes Bier eingelagert werden konnte. Regelmäßige Kontrollen der Brauhöfe dienten der Überprüfung, ob alle Festlegungen ordnungsgemäß eingehalten wurden.

1559

Im Roten Buch der Stadt Arnstadt ist festgehalten, dass die beiden Bürgermeister Erasmus Kilian und Mattes Schuller beim Grafen von Schwarzburg Hans Gunther beantragt hatten, die „Kirchen zu Sanct Jacoff“ (Jacobskirche am Ried), die seit der Reformation „Ledig gestanden“ für „gemeine Bürgerschaft“ als Brauhaus einrichten zu können. Das Bedürfnis hiefür war sehr stark, „an einem Brauhause grossen mangel urgefallen“, denn es war in Arnstadt die „Zeit des Bierbrauens“.

1617

Der Arnstädter Bürgermeister und Gastwirt „Zur goldenen Gans“ Poststraße 168b, später Poststraße 1/3 (Ecke Holzmarkt), Nicolas Fischer, braute das erste Weizenbier. Der Stadtschreiber Quirinus Heßling preiste die „echten Wundertropfen“ in Form eines Gedichtes „In Anno Jubilaei 1617“. „Dieses Bier ist braun von Farbe, angenehm von Geschmack und berauscht leicht, übrigens ist es sehr nahrhaft und besonders für Alle, die sich des Tages durch Handarbeit ermüden, sehr stärkend“ – So ein Text im „Handbuch der Erfindungen“ aus dem Jahr 1822.

1632, 23.-28.Oktober

Schwedenkönig Gustav Adolf weilt mit 15.000 Mann in Arnstadt und umliegenden Orten. Täglich werden 30.000 Pfund Brot, 400 Eimer Bier und etliche hundert Zentner Fleisch verbraucht.

1640, 21. April

Zum Unterhalt dreier in Arnstadt liegender schwedischer Regimenter werden täglich verausgabt: 1000 Pfund Brot, 5 Fass Bier zu 4 Tonnen, 72 Maß Hafer, 10 Stück Rindvieh und viel Salz.

1650

In Arnstadt gibt es 126 Brauhöfe.
Die Brauordnung bestimmte dazu das Vorhandensein folgender Gegenstände: „einem harnischs als ruckenn, krebs, bickelhauben, vnd einer armschin, dergleichenn mit einem halben hacken vnd zwaien liedern eimernn auch gerustet vnd gnugksam mit solchenn stucken allenn versehen sein…“.Das Fehlen einzelner Rüstungsteile wurde mit Strafe belegt. Um konnte der Bürger und Brauherr Matthias Axt die Picke nicht vorzeigen, er „hätte sie in der Kammer, hingen „Fleisch und Würste dran…“.

1658

Mit dem zunehmenden Einfluss der Schusswaffe bei kriegerischen Auseinandersetzungen stand die Vollständigkeit aller dieser Rüstungsteile in den Brauhöfen nicht mehr im Vordergrund. Für fehlende Teile verlegte man im Jahre 1658 Geldbeträge, die u.a. für die „Wasserkünste“ (Brunnen) in der Stadt Verwendung fanden.

1659

Manchmal lagen zwingende Gründe für ein Versagen der Braugenehmigung vor, wie z.B. beim Brauherrn Martin Eckoldt. Sein Keller reichte nur für ein halbes Bier aus, außerdem fehlten Darre und Malztenne. War ein Bier gebraut, musste es der Brauherr „in demselben hausz vnnd an keinem andern ortte (aus)schenckenn“. Ähnlich der Handwerker in ihren Innungen, hatten sich auch die Brauherren bei Kriegsgefahr oder Feuersbrünsten mit entsprechenden Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

1675

Es passierten aber auch Dinge in den Brauhäusern, die mit dem Bierbrauen nichts zu tun hatten. Die „holde Weiblichkeit“ sorgte dafür, dass derartige Geschehnisse schnell bekannt und zum Stadtgespräch wurden. Sogar im Roten Buch der Stadt Arnstadt ist ein solcher Fall vermerkt: „Am 26. Februar 1675 hat Anna Margarethe Hartungs, Balzar Schmidten, Brawknecht, vor dem Rhat verklagt, daß Er sie in brawhause sehr blutrünstig geschlagen.“ Der Brauknecht wurde vor Gericht verhört und „zu abstattung des Barbierlohn, Schmerzgeldes vnd 2 Thlr. Strafe“ verurteilt (Kreisarchiv Arnstadt, Sign. 03201 , folg. 469).

1705

Eine bleibende Schaubühne wurde auf den sogenannten Tuchboden, später großer Rathaussaal des Arnstädter Rathauses ausgebaut, der von den Schülern des hiesigen Lyzeums für ihre Theateraufführungen benutzt wurde. Hier wurde auch von ihnen „Die Bieroper“ des Rektors Treiber an Donnerstag vor Pfingsten 1705 uraufgeführt.
Zwei Operetten (kleine Opern) kamen in Arnstadt zur Uraufführung. Sie trugen die Titel: „Das Carneval als ein Verräter des Eckels vor der heiligen Fastenzeit“ und „Die Klugheit der Obrigkeit in Anordnung des Bierbrauens“. Über das erste Singspiel ist vom Inhalt her kaum etwas bekannt. Von der „Bieroper“, wie sie heute kurz im Volksmund genannt wird, wird ein Textexemplar im Stadtmuseum Arnstadt aufbewahrt. Die sonst zu dieser Zeit aufgeführten Opern hatten entweder religiöse Themen, oder mythische Sagen zum Inhalt. Die „Bieroper“ hat eine ganz andere volksverbundene Aussage. In ihr werden Probleme aus dem täglichen Leben einer Stadt aufgegriffen und auf die Bühne gestellt, um Kritik an schlechten Verhaltensweisen der Mitbewohner zu üben und gute zu loben. Sie war ein ausgesprochener Protest gegen jede Verfälschung des beim Volke allgemein beliebten Weizen- und Stadtbieres und besang gleichzeitig kleinbürgerliche Tugenden.

1710

Über seine Kleidung, die im 18./19. Jahrhundert aus einem silberbetresstem blauen Mantel und aus einem ebenfalls mit Silbertressen besetzten, dreieckigen Hut bestand, klagte er vor dem Rat: „Weil aber meine durch der allerseits hohe Gültigkeit vormals erhaltene Hülle (will sagen: mein ganz zerbrochener Mantel) nunmehr in ziemliche decadenca kommen und vor dem Regen mich nicht mehr schützen kann, sondern ganz in die Bettlerzunft gerathen will, möchte ich gehorsamst bitten, ob nicht etwa dero allerseits bishetro verspürten hohen affectionirten Gemüthern dieser mein angeführter notorischer Schade, welcher auch mit denen köstlichsten Pflastern nicht zu heilen steht, selbst untereinander beliebige kleine Collectur möchte abgeholfen werden“. War ein Bierrufer durch Tod oder andere Ursache ausgeschieden, so war seine Stelle doch trotz alledem sehr begehrt. Zumeist bewarben sich Böttchermeister um dieses Amt.

1715

Um 1700 hatte das Überbrauen derart um sich gegriffen, dass die fürstliche Regierung eine Eichung der Braubottiche anwies. Ein eingeschlagener Zapfen zeigte nun an, wie weit ein großes Bier nach der Tranksteuerordnung und der festgelegten Eimerzahl zu gehen hatte. Nach einer Änderung der Brauordnung im Jahre 1731 wurde der Würzbottich auf 126 Eimer geeicht. Daraus erhielt man 90 bis 100 Eimer gutes Bier. Wiederholt versuchten die Brauherrn, diese neuerlichen Festlegungen zu umgehen und nicht selten überschritten sie die Anzahl von 126 Eimern bis auf 160 Eimer. Im Jahresdurchschnitt braute man in Arnstadt von diesen großen Bieren, die auch „Schenkbiere“ genannt wurden, 80 bis 100. Das ergibt umgerechnet die stattliche Zahl von rund 900. 000 Litern Bier im Jahr.

1791

Im Jahre 1791 fand eine ernsthafte Beratung statt, bei der die drei Brauerschaftssyndici und die Braumeister Dreßler, Scheller und Six zugegen waren. Es wurde von ihnen über die Wiedereinstellung des Brauknechts Valentin Mey verhandelt. Dieser war 1789 entlassen worden, weil er „In die Sechs Jahr mit der Wiequisilie Boelizer .den schandbarsten Ehebruch in dem Brauhause getrieben“ hatte. Man entschied sich zur Wiedereinstellung des Mey unter der Bedingung „einen besseren Lebenswandel zu führen. so daß wenn sich derselbe die mindeste Vergehung wieder zu Schulden kommen laßen würde“ er seines Dienstes als Brauknecht für immer entsetzt sein sollte. Mey nahm diese Bedingung an und versprach auch, sich zu bessern (Kreisarchiv Arnstadt, Sign. 822-27). Ob er sich wirklich gebessert hat, wollen wir dahingestellt sein lassen. Jedenfalls ist keine weitere Klage über ihn zu finden.

1805

Wurde ein neuer Braumeister gesucht, so musste sich dieser beim Rat bewerben. Im Jahre 1805 bemühten sich drei Personen um diese Stelle. Einer von ihnen hatte bisher auf dem herrschaftlichen Vorwerk (Grundstück Neideck Gymnasium) und der Triglismühle das Brauergeschäft versehen. Der neue Braumeister musste vom Rat und von der Brauerschaft bestätigt sein, ehe er sein Amt antreten konnte.

1811, 26. August

Mit Recht verdient die „Bieroper“ in kulturhistorischer wie in sprachlicher Hinsicht unsere besondere Aufmerksamkeit. Verschiedene Arien und Rezitative sind in der Mundart abgefasst, wie sie damals im zentralthüringischen Raum vom Volke gesprochen wurde. Der „Allgemeine Anzeiger der Deutschen“ bringt unter der Rubrik „berühmte Sachen“ einen Aufsatz über die Arnstädter „Bieroper“. Als Verfasser (der „Bieroper“) ist der Rektor der Arnstädter Stadt- und Landschule Johann Friedrich Treiber anzusehen.

1812

Ende der individuellen Hausbierbrauereien.

1825

Trat ein neuer Bierrufer sein Amt an, hatte er der „löblichen Brauerschaft“ in einem Lied zu huldigen. Das letzte Lied dieser Art stammte aus dem Jahre 1825, umfasste 47 Verse und war ein Lobgesang auf das Arnstädter Weizenbier. Sein Verfasser, der letzte Arnstädter Bierrufer Johann Matthias Köhler, starb im Jahre 1871.

1841

Die Bierproduktion erfolgt im Wesentlichen nur noch in den 3 städtischen Brauhäusern. 

1849

„Nachbeschriebene hiesige Stadtbrauhäuser sowie sämtliche darin befindliche Brauutensilien sollen den 29. Septbr. d. J., Vormittags 11 Uhr, an unterzeichneter Stelle unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Arnstadt, den 30. August 1849 Der Stadtrath Müller. Beschreibung der Brauhäuser und Utensilien. 1. Das s. g. große Brauhaus an der Weiße, 73′ lang, 79 ‚/2′ tief 1 Stock hoch mit einer Holzkammer 20’h‘ lang, 29′ tief. 2. Eine 70 Eimer haltende kupferne Braupfanne, ein Stell-, ein Maisch-, ein Würz- und 2 Bierbottiche, 6 Rinnen, eine Bierpumpe und ein Gerüst zur Reparatur der Braupfanne. 3. Das s. g. große Brauhaus in der Fleischgasse, 90′ lang, 52′ tief, 1 Stock hoch, mit gleichen Utensilien wie unter 2 angegeben.“

1851

Auflösung der Braugerechtigkeiten und Verlosungen Beginn des Zeitalter der Industrie-Brauereien.

1856

Im zweiten Heft „Heimatkunde für die Bewohner des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen“ von Apfelstedt, das im Jahre 1856 erschien, ist auf Seite 75 u. a. folgendes über Arnstadt zu lesen: „Noch zu erwähnen sind 6 Bierbrauereien, von denen 3 städtisches und 3 Privateigenthum sind.“ Danach waren 1856 folgende Brauhäuser vorhanden: 1. das ehem. Klosterbrauhaus an der Liebfrauenkirche 5a, seit 1813 städtisch 2. das große städtische Brauhaus an der oberen Weiße 7 3. das städtische Brauhaus in der Fleischgasse 8 4. die Königsche Bierbrauerei, Ried 15 5. die Unbehaunsche, spätere Bahlsensche Bierbrauerei am Holzmarkt 5 und 6. die Umbreitsche Brauerei, Unter dem Markt.

1858

Das im Jahre 1657 gekaufte Brauhaus Fleischgasse Nr. 8 diente bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts der Stadt Arnstadt als Brauhaus und wurde abgebrochen.

1866

Die Brauerei „Felsenkeller“ wurde erbaut. Die unterirdischen Keller hatten zu hohe Kosten verursacht, so dass der eigentliche Brauereibetrieb, der hier neu entstanden war, nicht mit den neuesten technischen Mitteln der damaligen Zeit ausgerüstet werden konnte. Die ersten Besitzer hießen Kumpenhans und Lungershausen. Bis zum Jahre 1876 wechselte der „Felsenkeller“ noch oft seinen Besitzer, H. Kürsten, Oskar Mämpel, Zangenmeister, Trutschel und die Aktienbrauerei Erfurt versuchten nacheinander mit ihm ,ins Geschäft‘ zu kommen, was ihnen aber wohl nicht ganz gelingen wollte.

1872, 29. Juni

Gründung des Thüringer Brauer-Vereins in Jena. Er hat den Zweck, die Mälzerei und Brauerei im Allgemeinen und mit besonderer Rücksicht zu fördern.

1876

Ein Brauereibesitzer aus Westheim kaufte den „Felsenkeller“ von der Aktienbrauerei Erfurt. Im selben Jahre ließ er noch ein neues Sudhaus bauen und einen Dampfbetrieb einrichten. Außerdem wurden die Keller vollkommen überholt und zementiert. Schwere Konkurrenzkämpfe entspannen sich nun zwischen den ansässigen Brauereibesitzern und dem aus Westheim Zugezogenen.

1877

Die Felsenkeller-Brauerei belieferte in der Hauptsache die Längwitzdörfer, wie z. B. Marlishausen, Dornheim, Bösleben, Witzleben, Wüllersleben, Dörnfeld u. a.

1883

Es gibt es überhaupt kein städtisches Brauhaus mehr. 6 private Brauereien bestanden und waren bemüht, durch Herstellung eines guten Bieres das noch immer in beträchtlicher Menge von außerhalb eingeführte Bier zu verdrängen (1 . Heinemann, 2. Dietz, 3. Gräser, 4. Bahlsen, 5. Kürsten, 6. Mergell).
Die Brauerei Unbehaun befand sich am Holzmarkt 5. Eine Tochter des Unbehaun heiratete einen Bahlsen, und die Brauerei wurde Vor das Riedtor 11 verlegt.

1884, 01. Januar

Inkrafttreten des am 20.07.1884 erlassenen Reichsgesetz über den Rauminhalt der Schankgefäße. Alle Schankgefäße müssen fortan mit Füllstrich und der Bezeichnung des Inhaltes nach Litern versehen sein.

1896

Die Brauerei Heinemann wurde im „Burgkeller“ betrieben und stellte nur Weizenbier her. Sie wurde als von der Bahlsen-Brauerei aufgekauft.

1904

Die Brauerei Dietz, die im Gasthof „Zum goldenen Schwan“ war, wurde von der Bahlsen-Brauerei aufgekauft.

1905

Die ehemlige Felsenkeller-Brauerei wurde von Grund auf neu um die alte herumgebaut. Die für unsere Nation so schicksalsschweren Jahre des ersten und zweiten Weltkrieges sowie die Weltwirtschaftskrise am Ende der zwanziger Jahre hatte die Brauerei und spätere Aktiengesellschaft von allen Arnstädter Brauereien wohl am besten überstanden.

1907

In der „Wolfsschlucht“ (Ried 15) wurde noch gebraut. Danach wurde der gesamte Brauprozess in der neuerbauten Brauerei Kürsten, in der Längwitzer Straße, durchgeführt.

1916

Im „Wacholderbaum“ (Längwitzer Straße 13) wurde bis dato gemälzt und Bier gebraut. Besitzer war Oskar Gräser vom Mühlhof (Längwitzer Straße 11 ). Während des ersten Weltkrieges verkaufte er den „Wacholderbaum“ mit seinem Braukontingent und der Kundschaft an die Brauerei Mergell.

1923, April

Durch die Folgen der Inflation wurde die Firma „Riebeck“ Leipzig als Mitgesellschafter in die Brauerei Kürsten GmbH aufgenommen. Als nach dem 2. Weltkrieg im Jahre 1945 alle Konzerne auf dem Gebiet der damaligen sowjetischen Besatzungszone zerschlagen wurden, ging auch die Brauerei „Riebeck-Kürsten Arnstadt“ in Volkseigentum über. Bis zum Beginn des Jahres 1954 war es ein zentralgeleiteter Betrieb und gehörte zusammen mit der Arnstädter Malzfabrik (Rehestädter Weg) zur „Vereinigung Volkseigener Betriebe der Brau- und Malzindustrie“.

1954

Anfang des Jahres ging der Betrieb in die Hände der örtlichen Organe über und erhielt den Namen „Brauhaus Arnstadt“. Auf Grund einer Kapazitätsuntersuchung im VEB „Felsenkeller“, wurde das „Brauhaus Arnstadt“ aufgelöst und beide VEB unter der Bezeichnung „Brauhaus Felsenkeller Arnstadt“ am 30.6.1955 vereinigt.

1990

Bis zur politischen Wende gehörte der VEB Brauhaus Felsenkeller Arnstadt zum VEB Getränkekombinat Erfurt.

1991

Im Januar ging die Felsenkeller Brauerei wieder in den Besitz der ehemaligen Eigentümer über. Aber es dauerte noch ein Jahr, bis die notwendigen Schritte zur Rückführung des Unternehmens gegangen waren.

1992

Mit der Felsenkeller Brauerei schloss die letzte Arnstädter Braustätte ihre Pforten.

1994

Im Frühjahr kaufte die Grundbund Immobilien Handels GmbH Berlin das Betriebsgelände der ehemaligen Felsenkeller Brauerei Arnstadt. Nun ging es darum, die Bausubstanz zu erhalten sowie Ersatzbauten und denkmalgerechte Neubebauung zu errichten. Die alten Anlagen und Maschinen wurden entsorgt und durch eine moderne Hausbrauerei ersetzt. Alle Versorgungs- und Entsorgungsleitungen wurden von Grund auf neu erschlossen, um den zukünftigen Aufgaben gerecht zu werden.

1994-1997

Wenige Wochen nach dem Kauf wurde das gesamte Objekt – mit den entsprechenden Auflagen – als Industrie-Ensemble auf die Landesdenkmalliste gesetzt.

Im ersten Bauabschnitt wurden dann nach zehnmonatiger Planungs- und Vorbereitungszeit und einer ebenso langen Bauphase das alte Sudhaus, das markanteste Gebäude des Backsteinensembles, umgebaut. In den ersten beiden Etagen und im Keller wurde eine Gasthausbrauerei installiert. Damit wurde an die fast sechshundertjährige Brautradition der thüringischen Kreisstadt angeknüpft. Das alte Kulturhaus der Brauerei, dessen Substanz sich leider nicht mehr retten ließ, wurde abgebrochen und im Stile eines alten Landgasthofes ein Hotel mit 33 Zimmern gebaut. Zwischen Hotel und Sudhaus entstand ein vollverglaster Wintergarten.

1997

Am 1. März wurde die Wiederaufnahme der fast 600-jährigen Bierbrauertradition gebührend gefeiert.

1998 – 2021

Am 30.10. wurde in den ehemaligen Produktionshallen die Stadthalle der Stadtbrauerei Arnstadt feierlich ihrer Bestimmung übergeben. Der Saal ist in den erhaltenen bzw. wieder hergestellten Umfassungsmauern untergebracht. Nur das Foyer wurde gänzlich neu errichtet. Neben dem Festsaal mit Parkett, Rang und einer Bühne, einem Tresen und einer Bar, gibt es in der Stadthalle noch drei Konferenzräume. Am gleichen Tag öffneten in den ehemaligen Lagerkellern der Musik- und Tanzkeller und im ehemaligen Wasch- und Umkleidebereich der Brauer, dem Schalander, die Saunalandschaft mit Schwimmbad und die Bowlinganlage, ihre Pforten…

Heute

In den 2024 frisch renovierten Zimmern des Brauhaushotels genießen Sie modernen Komfort und alle Annehmlichkeiten, die Sie für geruhsame Nächte benötigen. In den ehemaligen Räumen des Sauna- und Schwimmbadbereichs befindet sich ein neues Fitnessstudio, welches Sie als Übernachtungsgast kostenfrei nutzen. Außerdem steht zum Auspowern die Sportsbar mit zwei Bowlingbahnen, Darts, Kicker und mehr zur Verfügung. Im „Matador Steak- und Brauhaus“ genießen Sie die besten Steaks, Burger und Pasta und in der RememBar können Sie am Wochenende das Tanzbein schwingen.

Hotel und Brauerei passen perfekt zueinander

Hotel mit Brauerei in Thüringen

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Das Hotelpark Stadtbrauerei in Arnstadt in Thüringen ist ein besonderer Ort. Übrigens: Arnstadt ist eine der…

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Brauerei-Erlebnis

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Unsere Biere

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Entdecken Sie unsere handgebrauten Biere – zum Mitnehmen oder zum Genießen in unserem Brauhaus Restaurant.

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